+491701713590 info@werkplan.eu
Seite wählen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werkplan (AGB)

1. Anwendbarkeit

1.1 Die WERKPLAN AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Firma WERKPLAN abschließend, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit die WERKPLAN AGB zu einer bestimmten Frage keine Regelung enthalten, gelten ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Rechts der BRD. Allgemeine Geschäfts- insbesondere Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Auftragsinhalt und -Umfang ergeben sich aus der Bestellung des Auftraggebers und dem Angebot der Firma WERKPLAN. Spätere Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich mitgeteilt und von der Firma WERKPLAN schriftlich bestätigt wurden; durch sie entstehende Mehrkosten berechtigen die Firma WERKPLAN, das vereinbarte Honorar nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen (J 315 BGB).

3. Preise und Zahlung
3.1 Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Anerkennung der Firma WERKPLAN und versteht sich unter dem Vorbehalt, daß

die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3.2 Spätere Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich mitgeteilt und von der Firma WERKPLAN schriftlich bestätigt wurden; durch die entstehenden Mehrkosten berechtigen die Firma WERKPLAN, das vereinbarte Honorar nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen (J_315_BGB).

3.3 Das Honorar der Firma WERKPLAN versteht sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer. 3.4 Gegen fällige Honoraransprüche ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen.

3.5 Angebotspreise sind nur dann verbindlich, wenn eine positive Bemerkung in einen Auftrag mündet, übrige Angebotspreise dienen als Richtwert. Sofern nicht anders vereinbart, lauten unsere Zahlungsbedingungen sofort ohne Abzug, nicht skontierbar.

Nach überschreiten des Zahlungsziels ist die Firma WERKPLAN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über Basiszinssatz zu fordern. Neukunden müssen eine Vorauszahlung in Höhe von 70% des vorliegenden Angebotes leisten.
4. Lieferzeit
4.1 Vereinbarte Lieferfristen und -termine begründen keine Fixgeschäfte im Sinne des J_361_BGB.

4.2 Frist – und Terminüberschreitungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen bzw. Termine.

4.3 Bei Frist- und Terminüberschreitungen, die von der Firma WERKPLAN zu vertreten sind, hat der Auftraggeber das Recht, der Firma WERKPLANschriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche auf Verzugsschadenersatz oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma WERKPLAN und darüber hinaus mit verlängertem Eigentumsvorbehalt.

6. Gewährleistung

6.1 Mängelrügen jeder Art müssen unverzüglich schriftlich, jedoch spätestens 5 Tage nach Lieferung bei der Firma WERKPLAN eingegangen sein. Danach gilt die Lieferung als vertragsgemäß und mängelfrei erfolgt.

6.2 Wir gewährleisten ab Tag der Lieferung, nach den Gewährleistungsgrundsätzen des Kaufrechts, mit der Maßgabe, daß uns zu vertretene Mängel unentgeltlich behoben werden.

6.3 Erst nach zweimaligem Scheitern der Mängelbehebung kommt das Minderungs- und Wandlungsrecht in Betracht.

6.4 Bei begründeten Mängeln ist die Firma WERKPLAN zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber kann ihr zur erfolgreichen Nachbesserung schriftlich eine Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurücktreten. Konstruktionsänderung, durch den Kunden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Bei allen – gleich unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt begründeten – Schadensersatzanforderungen des Auftraggebers gegen die FirmaWERKPLAN haftet dieser grundsätzlich nur für grob fahrlässiges Verhalten.
Auch in diesem Fall ist eine Schadensersatzforderung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, jegliche Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7.2 Der Gesamtbetrag aller Schadensersatzforderungen, die aus diesem Vertrag gegen die Firma WERKPLAN begründet sein können, wird der Höhe nach durch die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
Alle über die Abgeltung dieses Abschnitts hinausgehenden Schadensersatzforderungen gegen den Auftraggeber – gleich aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt – sind ausgeschlossen.

Stand Juni 2019